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jemandem die Genehmigung verweigern

См. также в других словарях:

  • Geschichte des Führerscheines — Die Geschichte des Führerscheins ist eng mit der Entwicklung des Kraftfahrzeugs und der damit einhergehenden Massenmobilität durch die Motorisierung im Straßenverkehr verbunden. Waren es gegen Ende des 19. Jahrhunderts lediglich vereinzelte… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte des Führerscheins — Erster Führerschein für den Automobilerfinder Carl Benz. Wortlaut: Mannheim, 1. August 1888. Ausfahren mit dem Patent Motorwagen betr. No 5: 222, Dem Herrn Benz, Besitzer der Rheinischen Gasmotoren Fabrik hier wird bis auf Weiteres die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte — Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum[1] der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes 2 I. Hauptstück:… …   Deutsch Wikipedia

  • Öst UrhG — Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum[1] der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes 2 I. Hauptstück:… …   Deutsch Wikipedia

  • Österreichisches Urheberrecht — Das österreichische Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum[1] der Urheber im weiteren Sinn und macht diesen Schutz „gerichtlich durchsetzbar“.[2] Inhaltsverzeichnis 1 Aufbau des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes 2 I. Hauptstück:… …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrecht (Österreich) — Als Urheberrecht wird in Österreich ein Rechtsgebiet bezeichnet, das dem Schutz geistigen Eigentums dient. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. (§§ 1 65) 2.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Erlaubnis — Er·laub·nis die; , se; meist Sg; 1 die Genehmigung, dass man etwas tun darf <meist (jemanden) um Erlaubnis (für etwas) bitten; die Erlaubnis zu etwas erhalten, haben; jemandem die Erlaubnis (zu etwas) geben, erteilen, verweigern> 2 ein… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Recht — Rẹcht das; (e)s, e; 1 nur Sg, Kollekt; die Regeln für das Zusammenleben der Menschen in einem Staat, die in Gesetzen festgelegt sind <das bürgerliche, öffentliche Recht; das Recht anwenden, verletzen, brechen; das Recht auf seiner Seite haben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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